KfW Zuschuss für Ladepunkte für Unternehmen und Kommunen

KfW Förderprogramm

Zuschuss für Ladepunkte für Unternehmen und Kommunen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert ab sofort den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge. Die neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ wurde im November 2021 veröffentlicht. Damit ergänzt das BMVI die Elektromobilitätsförderung um einen wichtigen Baustein.

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive des Netzanschlusses. Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind.
Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 900 € pro Ladepunkt. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert.
Die Gewährung von staatlichen Fördermitteln an wirtschaftlich tätige Einheiten, d. h. Unternehmen, erfolgt im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie als De-minimis-Beihilfe.

Das Wichtigste für Unternehmen in Kürze

  • Zuschuss bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
  • für den Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
  • zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten
  • für Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen

Das Wichtigste für Kommunen in Kürze

  • Zuschuss bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
  • für Ladestationen an Stellplätzen ohne öffentlichen Zugang
  • Mindestzuschussbetrag 9.000 Euro, Mindestanzahl 10 Ladepunkte

Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Ladestationen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Energieversorger.

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Intelligentes Laden im Unternehmen oder der Kommune

Alle Informationen zum Zuschussprogramm Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen finden Sie hier:
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Alle Inforamtionen zum Zuschussprogramm Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen finden Sie hier:
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Bitte beachten Sie!

Beantragen Sie den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens. Als Beginn eines Vorhabens gilt die verbindliche Bestellung der Ladestation beziehungsweise der Abschluss des Lieferungs- und Leistungsvertrags. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.

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